1. Stundenlohn
Grundstundenlohn = Monatsgehalt ÷ 168 (durchschnittliche Monatsstunden bei 39h/Woche)
Monatsbrutto (€)
Stundenlohn (€)
2. Zuschlagstunden pro Monat
Trage ein, wie viele Stunden du monatlich in welcher Kategorie arbeitest. Mehrere Arten können sich überlagern (z.B. Nachtdienst am Samstag) — dann beide eintragen; §3b EStG begrenzt steuerfreien Teil aber nicht die Zuschläge selbst.
🌙
Nachtarbeit (20–06 Uhr)
TVöD-P: 20% · §3b EStG: bis zu 25% steuerfrei (0-4 Uhr: 40%)
20%
☀️
Sonntagsarbeit
TVöD-P: 25% · §3b EStG: 50% steuerfrei
25%
📅
Samstagsarbeit (13–21 Uhr)
TVöD-P: 20% · §3b EStG: 20% steuerfrei
20%
🎄
Feiertagsarbeit
TVöD-P: 135% · §3b EStG: 125% steuerfrei (25./26.12 + 1.5: 150%)
135%
3. Ergebnis
💡 Hinweis: Die steuerfreien Anteile nach §3b EStG gelten nur bis zum Grundstundenlohn von 50 € brutto. Über dieser Grenze ist der Zuschlag voll steuerpflichtig. Bei TVöD-P-Eingruppierungen ist diese Grenze relevant ab ~P 14.
