Zehn etablierte Anbieter im deutschen Markt im direkten Vergleich. Die monatliche Pflegebox mit Verbrauchshilfsmitteln (Einmalhandschuhe, Bettschutz, Desinfektion, Mundschutz, Schürzen) ist ab Pflegegrad 1 vollständig zuzahlungsfrei — die Pflegekasse zahlt bis 42 €/Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Verglichen werden Bestellweg, Sortiment, Service, Lieferflexibilität und Antragsabwicklung.
10 AnbieterStand April 2026Anbieterneutral & werbefrei
Anbieter im Vergleich
Alle gelisteten Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab — bei einem Sortiment unter 42 €/Monat zahlen Sie als Versicherte/r 0 €. Unterschiede liegen in Bestellweg (Online-Konfigurator vs. PDF), Produktqualität (Markenartikel vs. Generika), Lieferflexibilität und Kundenservice.
🔍 Werbefrei & unabhängig: Kein Anbieter zahlt für Aufnahme oder Position. Sortierung nach objektiv nachprüfbaren Service-Kriterien (Online-Konfigurator, Markenprodukte, Kundenportal, Schnellantrag, Lieferpause, TÜV-Siegel) — keine Provisionen, keine Affiliate-Links, keine bezahlte Hervorhebung. Methodik & Datenquellen
✅ Anspruch besteht: Bis 42 €/Monat zuzahlungsfrei. Box online oder per Anbieter-Antrag bei der Pflegekasse.
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💶 Pflegekassen-Pauschale § 40 Abs. 2 SGB XI
Wer einen anerkannten Pflegegrad (1–5) hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf 42 €/Monat zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das gilt sowohl für Pflege durch Angehörige als auch durch ambulante Pflegedienste.
Monatliche Pauschale42,00 €
Jahresbetrag504,00 €
Eigenanteil0,00 €
Voraussetzung: Pflegegrad 1+ und häusliche Pflege. Im stationären Pflegeheim sind Verbrauchshilfsmittel bereits in der Heimkostenpauschale enthalten — kein separater Anspruch. Eine Auszahlung ist nicht möglich (zweckgebundene Leistung).
ℹ️ Pflegebox — Hintergrund
Was ist drin, wer hat Anspruch, wie beantragt man die Box?
📦 Was ist eine Pflegebox?
Eine Pflegebox ist eine monatliche Lieferung mit Verbrauchspflegehilfsmitteln direkt nach Hause — meist in einer einheitlichen Box. Die Box wird vollständig von der Pflegekasse bezahlt (bis 42 €/Monat) und ist für den Versicherten kostenfrei. Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab; eine Vorauszahlung oder Erstattungsverfahren entfällt.
🧤 Welche Produkte sind enthalten?
Die GKV erlaubt acht Kategorien zuzahlungsfreier Verbrauchsmittel. Üblicher Inhalt einer Pflegebox:
Einmalhandschuhe (Latex-, Nitril- oder Vinyl-Handschuhe, je 100 Stück)
Box konfigurieren (bei flexiblen Anbietern): Welche Produkte und welche Menge?
Antrag wird vom Anbieter eingereicht bei der Pflegekasse — dieser Service ist kostenfrei
Genehmigung durch Pflegekasse innerhalb weniger Tage
Erste Lieferung direkt nach Genehmigung; danach monatlich automatisch
Wichtig: Es gibt keine Vertragsbindung — Sie können den Anbieter jederzeit wechseln oder pausieren.
⚠️ Worauf achten bei der Anbieterwahl?
Online-Konfigurator vs. PDF-Antrag: Online-Anbieter sind meist flexibler bei Änderungen
Markenprodukte vs. Eigenmarken: HARTMANN, Schülke und andere Markenartikel sind hochwertiger
Vollständiges Sortiment: Bietet der Anbieter alle 8 Kategorien an?
Lieferflexibilität: Können Sie pausieren, ändern, Liefertermin verschieben?
Kündigungsmodalität: Telefonisch, per E-Mail, oder nur schriftlich?
Kundenservice: Telefonzeiten, Reaktionsgeschwindigkeit, deutschsprachiger Support
TÜV-/Qualitätssiegel: Zertifizierungen geben Hinweise auf Servicequalität
🔄 Anbieter wechseln — geht das?
Ja, jederzeit. Da die Pflegekassen-Pauschale dem Versicherten zusteht (nicht dem Anbieter), können Sie den Anbieter formlos wechseln. Empfehlung: Erst beim neuen Anbieter anmelden, dann beim alten Anbieter abmelden — so vermeiden Sie eine Versorgungslücke. Eine Doppelversorgung in einem Monat lehnt die Pflegekasse ab.
💡 Pflegebox + Hausnotruf kombinieren?
Ja, die Pflegekassen-Pauschalen summieren sich: 42 €/Monat Pflegebox + bis 25,50 €/Monat Hausnotruf (separater Anspruch). Beide Leistungen sind unabhängig voneinander beantragbar. Manche Anbieter bieten beide Services im Paket an.
Die Leistungs- und Service-Angaben stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen der jeweiligen Anbieter (Stand: April 2026) sowie der GKV-Spitzenverbands-Vereinbarung zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI, 42 € seit 01.01.2025). Sortimentsumfang, Liefermodalitäten und Kundenservice können sich ändern — bitte vor Vertragsabschluss aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.
PflegePur-Versprechen (Werbefreiheit & Unabhängigkeit): Dieser Vergleich ist anbieterneutral und unbezahlt. Kein Anbieter zahlt für Aufnahme, Hervorhebung oder Sortierreihenfolge in diesem Tool. Auch wenn ein Anbieter ein kostenpflichtiges Bundesweit-Profil auf den PflegePur-Regionalportalen bucht, beeinflusst dies weder seine Aufnahme in diesen Vergleich noch seine Position oder Darstellung. Die Reihenfolge ergibt sich ausschließlich aus den objektiven Vergleichskriterien (Service-Score, Empfehlung, Name). Sollten Sie als Anbieter sachliche Korrekturen oder Aktualisierungen wünschen, melden Sie sich bitte bei: kontakt@pflegepur.de