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Pflegebox-Vergleich

Zehn etablierte Anbieter im deutschen Markt im direkten Vergleich. Die monatliche Pflegebox mit Verbrauchshilfsmitteln (Einmalhandschuhe, Bettschutz, Desinfektion, Mundschutz, Schürzen) ist ab Pflegegrad 1 vollständig zuzahlungsfrei — die Pflegekasse zahlt bis 42 €/Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Verglichen werden Bestellweg, Sortiment, Service, Lieferflexibilität und Antragsabwicklung.

10 Anbieter Stand April 2026 Anbieterneutral & werbefrei

Anbieter im Vergleich

Alle gelisteten Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab — bei einem Sortiment unter 42 €/Monat zahlen Sie als Versicherte/r 0 €. Unterschiede liegen in Bestellweg (Online-Konfigurator vs. PDF), Produktqualität (Markenartikel vs. Generika), Lieferflexibilität und Kundenservice.

🔍 Werbefrei & unabhängig: Kein Anbieter zahlt für Aufnahme oder Position. Sortierung nach objektiv nachprüfbaren Service-Kriterien (Online-Konfigurator, Markenprodukte, Kundenportal, Schnellantrag, Lieferpause, TÜV-Siegel) — keine Provisionen, keine Affiliate-Links, keine bezahlte Hervorhebung. Methodik & Datenquellen
Anspruch besteht: Bis 42 €/Monat zuzahlungsfrei. Box online oder per Anbieter-Antrag bei der Pflegekasse.
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💶 Pflegekassen-Pauschale § 40 Abs. 2 SGB XI

Wer einen anerkannten Pflegegrad (1–5) hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf 42 €/Monat zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das gilt sowohl für Pflege durch Angehörige als auch durch ambulante Pflegedienste.

Monatliche Pauschale42,00 €
Jahresbetrag504,00 €
Eigenanteil0,00 €

Voraussetzung: Pflegegrad 1+ und häusliche Pflege. Im stationären Pflegeheim sind Verbrauchshilfsmittel bereits in der Heimkostenpauschale enthalten — kein separater Anspruch. Eine Auszahlung ist nicht möglich (zweckgebundene Leistung).