Pflegegrad bei Kindern und Jugendlichen
Altersgerechte Vorbereitung der Pflegebegutachtung · Richtlinienstand 01.10.2026
Gespeicherte Erhebungen werden in der Navigator-Klientenakte verwaltet.
🔐 Klientenakte / Tresor öffnenKinder-NBA: Beobachtungsverlauf, keine automatische Pflegegradberechnung. Hier werden keine gespeicherten Erhebungen vorgetäuscht.
1. Alter und passende Bewertungsregeln
Entscheidend ist die altersentsprechende Selbstständigkeit. Für Kinder unter elf Jahren sind altersbezogene Vergleichswerte erforderlich. Für Kinder ab elf Jahren gelten die pflegegradrelevanten Berechnungsregeln wie bei Erwachsenen, auch wenn das kindgerechte Begutachtungsformular verwendet wird.
2. Beobachtungen für die Begutachtung
Markiere die Bereiche, in denen über die altersübliche Unterstützung hinaus krankheits- oder behinderungsbedingte Hilfe nötig ist. Die Auswahl dient ausschließlich deiner Vorbereitung.
2a. Altersbezogene Modulübersicht
Die folgende Übersicht zeigt, welche Bereiche bei der Begutachtung besonders zu beachten sind. Sie ersetzt keine altersabhängige Bewertungsmatrix.
Für Kinder bis 18 Monate: Besondere Bedarfskonstellation (Modul 1), Modul 3, gravierende Probleme der Nahrungsaufnahme (Kriterium 4.4.0) und Modul 5. Für ältere Kinder sind die altersentsprechenden Kriterien in den Modulen 1, 2, 4 und 6 maßgeblich; Module 3 und 5 werden altersunabhängig beurteilt.
2b. Beobachtungen nach den sechs Modulen
Notiere möglichst konkrete Situationen, Häufigkeiten und die zusätzlich erforderliche Hilfe. Es erfolgt bewusst keine automatische Punktberechnung.
Die Textdatei wird nur auf deinem Gerät erzeugt. Sie enthält persönliche Angaben, sofern du solche eingibst. Bewahre sie entsprechend geschützt auf.
2c. Altersvergleich Modul 1 – alle vier Entwicklungsstufen
Für die fünf Mobilitätskriterien zeigt die Tabelle die altersentsprechende Einstufung anhand der veröffentlichten Vergleichstabelle. Gib oben das Alter in vollendeten Monaten ein. Die altersübliche Unselbstständigkeit ist kein zusätzlicher Pflegebedarf. Eine Pflegegradberechnung erfolgt nicht.
| Kriterium | Altersentsprechende Einstufung | Tatsächliche Fähigkeit / zusätzlicher Hilfebedarf |
|---|---|---|
| Bitte oben ein gültiges Alter eingeben. | ||
Die Entwicklungsstufen sind aus der bisherigen Vergleichstabelle übernommen und müssen mit der Fassung 2026 abgeglichen werden. Die Tabellen der geltenden Fassung vom 01.10.2026 müssen vor einer fachlichen Freigabe abschließend gegengeprüft werden. Für Kinder bis 18 Monate gilt eine besondere Modul-Auswahl; diese Übersicht dient dort ausschließlich der Entwicklungsdokumentation.
2d. Kriterien der Module 2 bis 6 dokumentieren
Diese strukturierte Erfassung ergänzt den Mobilitätsvergleich und umfasst auch die altersunabhängigen Module 3 und 5. Für Kinder unter elf Jahren ist die tatsächliche Fähigkeit stets mit dem altersentsprechenden Entwicklungsstand zu vergleichen. Hier werden keine altersabhängigen Sollwerte oder Pflegegradpunkte behauptet.
Hinweis: Modul 4 hat bei Kindern bis einschließlich 18 Monate eine Sonderbewertung. Die hier erfassten Alltagsbeobachtungen ersetzen diese nicht. Bei Modul 4 sind einzelne Kriterien unterschiedlich gewichtet; aus den Angaben wird deshalb bewusst keine Punktzahl berechnet.
2e. Besondere Bedarfskonstellation: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine
Diese Konstellation ist unabhängig von der gewöhnlichen Bewertung der Mobilitätskriterien gesondert zu prüfen. Bei Kindern bis einschließlich 18 Monate ist sie das einzige berücksichtigte Kriterium aus Modul 1. Eine bloße altersübliche Unselbstständigkeit erfüllt die Voraussetzung nicht.
Die Auswahl „Verdacht“ löst keine automatische Einstufung aus. Die Voraussetzungen sind anhand der Richtlinie fachlich zu prüfen.
2f. Sonderbewertung bis einschließlich 18 Monate
Für diese Altersgruppe werden zur Pflegegradermittlung nur Modul 3, Modul 5, die besondere Bedarfskonstellation und die spezielle Frage nach gravierenden Problemen bei der Nahrungsaufnahme berücksichtigt. Die sonstigen Kriterien der Module 1, 2, 4 und 6 dienen hier nur der Dokumentation, nicht einer eigenen Punkteberechnung.
Eine Bejahung der Sonderfrage ist nicht gleichbedeutend mit einer allgemeinen Fütter- oder Essschwierigkeit. Die fachliche Einordnung erfolgt anhand der Richtlinien. Bei Kindern dieser Altersgruppe erfolgt nach der Ermittlung des Gesamtpunktwerts die gesetzliche Höherstufung um einen Pflegegrad, höchstens bis Pflegegrad 5. Keine automatische Berechnung in dieser Testversion.
2g. Fachliche Prüfschritte vor einer Punkteberechnung
Die Erfassung der Kriterien ist nicht mit einer validierten Berechnung gleichzusetzen. Diese Übersicht zeigt transparent, welche Prüfungen noch fehlen.
0 von 6 fachlichen Prüfschritten markiert. Keine Freigabe der Punkteberechnung.
Hinweis: Diese Kontrollliste ist für die fachliche Entwicklung gedacht. Das Abhaken allein gibt keine Punkteberechnung frei.
2h. Altersabhängige Kriterien – geprüfte Beispiele
Einzelne Kriterien werden erst ab bestimmten Altersgrenzen in die Bewertung einbezogen. Die folgende Auswahl bildet nicht die vollständige Richtlinienmatrix ab und dient nur zur Orientierung.
| Kriterium | Ab Alter | Altersprüfung |
|---|
Die aufgeführten Beispiele stammen aus der Übersicht zur Kinderbegutachtung. Eine vollständige Implementierung aller altersbezogenen Kriterien und deren Punktesystematik ist weiterhin ausstehend. Maßgeblich ist das Alter am Begutachtungstag.
3. Besonders relevante Themen seit Oktober 2026
- Diabetes Typ 1: Unterstützung bei notwendigen Maßnahmen, etwa Insulingaben, und krankheitsbedingte Ängste konkret beschreiben.
- Mukoviszidose und andere Erkrankungen: Hilfe bei Essen, Trinken und Einhalten ärztlich angeordneter Diäten dokumentieren.
- Bis einschließlich 18 Monate: Sonderregeln mit Modulen 3 und 5, besonderen Ernährungsproblemen und Höherstufung um einen Pflegegrad beachten.
- Ab 19 Monaten bis unter elf Jahren: Altersabhängige Vergleichsmatrizen erforderlich.
- Ab elf Jahren: Pflegegradrelevante Berechnung wie bei Erwachsenen, weiterhin altersgerechte Begutachtung.
4. Unterlagen und nächster Schritt
Offizielle Grundlage: Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Ergänzende Erläuterungen: Fragen und Antworten zur Kinderbegutachtung.
PflegePur · Öffentliche Beta 23.10.2026 · Keine offizielle Begutachtungsentscheidung.
2f. Modul 5 – Maßnahmen und Häufigkeiten strukturiert erfassen
Dokumentiere jede ärztlich angeordnete oder krankheitsbedingt notwendige Maßnahme einzeln. Für die spätere Bewertung ist entscheidend, welche Hilfe das Kind tatsächlich benötigt und wie oft sie anfällt. Diese Erfassung vergibt keine Pflegegradpunkte.
Beispiele: Medikamentengabe, Insulininjektion, Blutzuckerkontrolle, Inhalation, therapeutische Diät, Arzt- und Therapiebesuche. Nicht jede Maßnahme wird nach derselben Häufigkeitsskala bewertet. Die Umrechnung bleibt bis zur fachlichen Validierung deaktiviert.
Neu 2026: Krankheitsbedingten Unterstützungsbedarf dokumentieren
Die Begutachtungs-Richtlinien ab 01.10.2026 verdeutlichen, dass bei Kindern und Jugendlichen insbesondere krankheitsbedingte Ängste vor Pflegemaßnahmen sowie notwendige Hilfe beim Essen, Trinken und bei krankheits- oder therapiebedingten Diäten berücksichtigt werden müssen. Entscheidend sind konkrete Hilfen über das altersübliche Maß hinaus, nicht allein die Diagnose.
Diese Felder dokumentieren Sachverhalte, vergeben aber keine Punkte. Offizielle Begutachtungs-Richtlinien
Abschluss · Begutachtungsbericht
Alle eingetragenen Beobachtungen aus sämtlichen Schritten werden in einem eigenständigen A4-Bericht zusammengeführt. Nicht ausgefüllte Felder bleiben weg.
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