Entlastungs-betrag
131 €/Monat zweckgebunden nach §45b SGB XI — für Alltagshilfe, Betreuung, Haushaltsunterstützung. Ungenutzt übertragbar bis 30. Juni des Folgejahres, danach Verfall.
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Kein aktiver Klient
📅 Monatsbudget
131 €
↩️ Übertrag Vormonate
0 €
aus bisherigen Monaten
💸 Verbraucht
0 €
✅ Verfügbar
131 €
100% frei
📋 Positionen (0)
📆 Jahresübersicht
💡 Rechtlicher Hinweis (§45b Abs. 2 SGB XI): Der Entlastungsbetrag wird kalenderhalbjährlich berechnet. Nicht verbrauchte Beträge aus dem 1. Halbjahr können ins 2. Halbjahr übertragen werden. Nicht verbrauchte Beträge am Jahresende wandern ins folgende Kalenderhalbjahr, **verfallen aber am 30. Juni des Folgejahres**.
