Verhinderungs-pflege + Kurzzeitpflege
Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € nach §42a SGB XI — flexibel aufteilbar zwischen §39 VHP und §42 KZP. Seit 07/2025 gemeinsamer Topf. Tracking, Angehörigen-Limit, Pflegegeld-Fortzahlung 50%.
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💰 Gemeinsamer Jahresbetrag0%
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von 3.539 €
VHP: 0 €
KZP: 0 €
🎯 Rest: 3.539 €
♿ VHP-Tage
0von max. 42 Tagen
42 Tage/Jahr bei Pflegedienst · 6 Wochen
🏥 KZP-Tage
0von max. 56 Tagen
56 Tage/Jahr · 8 Wochen stationär
👨👩👧 Angehörigen-Limit VHP: Bei Pflege durch nahe Angehörige ist VHP auf 2× Pflegegeld begrenzt (ohne Zuschläge für Fahrtkosten/Verdienstausfall).
📋 Buchungen (0)
⏰ Abrechnungsfrist (§39 SGB XI, seit 01.01.2026): Anträge auf Kostenerstattung müssen bis 31.12. des Folgejahres bei der Pflegekasse eingehen. Eine Vorab-Genehmigung ist seit dem BEEP-Gesetz nicht mehr erforderlich.
