In 3 Schritten zur barrierefreien Wohnung: Welche Umbauten brauchst du? Was kostet das? Welche Zuschüsse gibt es? Berücksichtigt §40 SGB XI (Pflegekasse, bis 4.180 €/Maßnahme), KfW 455-B (Altersgerecht umbauen) und Länderförderung.
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Welche Umbauten brauchst du?
Mehrfachauswahl möglich — jede Maßnahme kann separat mit bis zu 4.180 € von der Pflegekasse bezuschusst werden (§40 SGB XI).
Kostenschätzung
Richtwerte für die gewählten Maßnahmen. Die konkreten Kosten hängen von Wohnsituation und Anbieter ab — für verbindliche Angebote bitte mindestens 3 Handwerker anfragen.
💡 Holen Sie mehrere Angebote ein
Die Preise können zwischen Anbietern stark variieren (bis zu 40% Unterschied). Ein Energieeffizienz-Experte (Energie-Berater) hilft bei der KfW-Förderung und ist oft Voraussetzung für den Zuschuss.
Zuschuss-Berechnung
Förderungen nach §40 SGB XI (Pflegekasse), KfW 455-B und möglichen Länderprogrammen.
Förderfähigkeit
Pflegegrad vorhanden oder beantragt?
Voraussetzung für §40 SGB XI — bis 4.180 €/Maßnahme
⚠️ Wichtig: Vor dem Umbau beantragen
Der Zuschuss nach §40 SGB XI muss vor Beginn der Umbauten beantragt werden. Maßnahmen, die bereits begonnen haben, werden nicht mehr bezuschusst. Beleg/Angebot einreichen, warten auf Bestätigung, dann Umbauen.