Vorsorge-vollmacht
Wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können — wer darf dann für Sie sprechen? Sieben geführte Schritte, alle Rechtsbereiche abgedeckt, BMJ-konform. Ohne Vollmacht entscheidet sonst das Betreuungsgericht.
ℹ️ Vorsorgevollmacht — Hintergrund
Warum, wofür und wie — alles Wichtige auf einen Blick.
📝 Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können — z. B. nach einem Unfall, bei Demenz oder schwerer Krankheit. Ohne Vollmacht entscheidet das Betreuungsgericht, wer für Sie handelt, und setzt ggf. eine fremde Person als Betreuer ein (§§ 1814 ff. BGB).
⚖️ Rechtliche Anforderungen
- Schriftform wird dringend empfohlen — mündliche Vollmachten sind praxisuntauglich
- Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit bei Erteilung nötig
- Klare Benennung der Bevollmächtigten mit vollem Namen und Adresse
- Eigenhändige Unterschrift mit Ort und Datum
- Bei Gesundheitsangelegenheiten mit freiheitsentziehenden Maßnahmen: muss die Vollmacht diese ausdrücklich nennen (§ 1829 BGB)
- Bei Immobilien, GmbH-Anteilen, Bankgeschäften: oft notarielle Beglaubigung empfehlenswert oder erforderlich
🏥 Unterschied zur Patientenverfügung
Die Patientenverfügung regelt was mit Ihnen medizinisch geschehen soll. Die Vorsorgevollmacht regelt wer für Sie entscheiden darf — nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell, rechtlich und behördlich. Beides zusammen ist der vollständige Schutz. Das BMJ empfiehlt die Kombination.
👥 Wer sollte bevollmächtigt werden?
- Eine Person Ihres absoluten Vertrauens — die Vollmacht kann fast alles regeln
- Ehepartner:in ist nicht automatisch bevollmächtigt (das Ehegattennotvertretungsrecht seit 2023 gilt nur für 6 Monate im Gesundheitsbereich)
- Mehrere Bevollmächtigte möglich (mit oder ohne Einzelvertretungsbefugnis)
- Sollte räumlich erreichbar und rechtlich handlungsfähig sein
- Idealerweise: Person um 10-20 Jahre jünger als Sie
💾 Wo aufbewahren?
- Original bei Ihnen oder bei der bevollmächtigten Person
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (einmalig 20,50 €) — Gerichte können im Ernstfall abfragen
- Kopie beim Hausarzt / bei der Hausärztin
- Bei notarieller Beurkundung: Notar behält Urschrift
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