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Sozialhilfe-Simulator

„Hilfe zur Pflege" nach §§61–66a SGB XII — prüfen Sie, ob das Sozialamt die offenen Pflegekosten übernimmt, wenn eigene Mittel nicht reichen. Mit Einkommensgrenze, Schonvermögen (10.000€/Person), Freibeträgen und Orientierungswert 2026. Ohne Gewähr — dies ist eine erste Abschätzung, keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskunft: Sozialamt oder Pflegeberatung §7a.

€563
Regelsatz RBS1
€10k
Schonvermögen
≥PG2
Voraussetzung
?
Kein aktiver Klient
Simulation ohne Klientenzuordnung.

1. Ihre Pflegesituation

Anspruch auf Hilfe zur Pflege gibt's ab Pflegegrad 2 (§63 SGB XII). Bei stationärer Unterbringung rechnet das Sozialamt mit Ihrem Heim-Eigenanteil; bei ambulanter Pflege mit den offenen Kosten nach Abzug der Pflegekassenleistung.

Tipp: Geben Sie die Gesamtkosten der Pflege (Heim-Rechnung oder Pflegedienst-Rechnung) ein. Die Pflegekasse zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad — der Rest ist Eigenanteil, den das Sozialamt ggf. übernimmt.